Wie man eine Reha beantragt
Wir als Reha-Anbieter sowie Ihr zuständiger Leistungsträger haben gemeinsam ein Ziel: Ihre Funktionseinschränkungen und Schmerzen zu lindern, wenn möglich, vollständig zu beseitigen. Sie sollen sich wieder voll und ganz Ihrem Alltag, Ihrer Familie, Ihrem Beruf und Ihren Freizeitbeschäftigungen widmen können.
Sie können Ihren Rehaantrag auch online stellen.
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Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu Reha & Therapie. Unsere Teams vor Ort beraten Sie gerne.
Anschlussheilbehandlung AHB
Um die Anmeldung bei uns bzw. um die Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger kümmert sich das Krankenhaus. In der Regel ist eine Direktanmeldung in der Med Reha durch das Krankenhaus mit umgehender Terminvereinbarung möglich.
Bei wenigen Leistungsträgern ist eine Genehmigung vor dem Start der Reha notwendig. In diesem Fall leitet das Krankenhaus den AHB-Antrag an den Leistungsträger weiter. Sobald die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie von uns den Aufnahmetermin und alle entsprechenden Informationen für den Start Ihrer ambulanten Reha bei uns. Auch in diesem Fall funktioniert die Genehmigung und Terminvergabe innerhalb kurzer Zeit.
Die Dauer der Reha beträgt in der Regel drei Wochen, indikationsabhängig und krankheitsbedingt auch länger.
Auch wenn kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist oder war, reichen einzelne Therapiemaßnahmen auf Rezept oftmals nicht aus, um akute oder chronische Beschwerden in den Griff zu bekommen. Auch in diesen Fällen ist eine Reha möglich! Mit der Hilfe Ihres Haus- oder Facharztes können Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Ihr niedergelassener Arzt oder Ärztin begründet im medizinischen Befundbogen zum Reha-Antrag, warum eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. In diesem Fall senden Sie den Reha-Antrag direkt an den für Sie zuständigen Leistungsträger. Bei Kassenpatient*innen füllen Arzt oder Ärztin das Muster 61 für Ihre Krankenkasse aus.
In vielen Fällen kann eine Reha-Maßnahme vermeiden, dass bestehende Beschwerden oder Erkrankungen chronisch werden bzw. zu einer Operation führen.
Übrigens: Eine Reha-Maßnahme können Sie alle vier Jahre beantragen. In medizinisch begründeten Fällen ist dies sogar früher möglich.
Bei einem abgelehnten Reha-Antrag können Sie Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen. Ihr Widerspruch sollte begründet sein, z. B. mit entsprechenden Attesten eines Arztes / einer Ärztin.
Gerne beraten wir Sie dazu.
Patientenrechte: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik
Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des bzw. der Patient*in hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm / ihr bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Leistungsträger hat.
Zögern Sie nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv auszuüben und ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.
Welche Voraussetzungen muss meine Wunschklinik erfüllen?
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre(n) Arzt(in), den Sozialdienst im Krankenhaus oder bei uns. Wir unterstützen Sie!
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S0051
ärztlicher Befundbericht