Patientenrechte: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik
Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des bzw. der Patient*in hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm / ihr bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Leistungsträger hat.
Zögern Sie nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv auszuüben und ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.
Welche Voraussetzungen muss meine Wunschklinik erfüllen?
- Die Reha-Klinik muss nachweislich für Ihre Erkrankung / Beschwerden geeignet sein.
- Die Reha-Klinik muss einen Versorgungs- oder Belegungsvertrag mit dem für Sie zuständigen Leistungsträger abgeschlossen haben. Med Reha Dessau arbeitet mit allen Leistungsträgern zusammen.
- Die Reha-Klinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre(n) Arzt(in), den Sozialdienst im Krankenhaus oder bei uns. Wir unterstützen Sie!